Unterschiede PKV zur GKV
Ermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge
Die Ermittlung der Beiträge, die Du dann an die gesetzliche Krankenversicherung oder an die private Krankenversicherung zahlen musst, kann unterschiedlicher nicht sein.
Wie kommen deine Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zustande?
Die Beiträge sind abhängig von deinem Einkommen. Bist Du Arbeitnehmer, dann kannst Du Dir den Beitrag von deinem Bruttoeinkommen berechnen. Bist Du Selbständiger/Freiberufler, dann wird dein Gewinn vor Steuern herangezogen.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat einen Beitragssatz von 14,6%. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der je nach Krankenversicherung unterschiedlich ausfallen kann. Im Durchschnitt beträgt dieser 1,1%.
Die gesetzliche Pflegeversicherung hat einen Beitragssatz von 2,55% bzw. 2,80%. (Sobald Du 23 Jahre alt bist und keine Kinder hast -> 2,80%. Unter 23 oder über 23 mit einem Kind -> 2,55%).
Du bist Arbeitnehmer? Dann teile die Prozentwerte durch zwei, da die Hälfte dein Arbeitgeber übernehmen wird. Selbständige oder Freiberufler müssen den vollen Beitragssatz selber zahlen.
In Zahlen:
Arbeitnehmer: Bruttoeinkommen x (14,6%+1,1%+2,55% (oder 2,80%) / 2, da Arbeitgeber/Arbeitnehmer) = Beitrag
Selbständige/Freiberufler: Gewinn vor Steuern x (14,6%+1,1%+2,55% (oder 2,80%)) = Beitrag
Allerdings sind die Beiträge in der Höhe begrenzt. Dafür verantwortlich ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wie der Name schon sagt, wird bis maximal dieser Grenze dein Einkommen herangezogen, um den Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung zu messen. Im Jahre 2020 beträgt diese Grenze 56.250€ im Jahr. Verdienst Du mehr Brutto, als diese gerade genannten Beträge, zahlst Du dennoch nicht mehr für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich aber jedes Jahr um Summe X. 2019 betrug die Grenze noch 54.450€ im Jahr.
Besonderheiten für Selbständige oder Freiberufler:
Deine Beiträge für das kommende Jahr werden aus dem Gewinn vor Steuern des letzten Jahres ermittelt. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird Dich zum Ende des Jahres fragen, wie es dieses Jahr ausgesehen hat. Bist Du dann über dem Einkommen, dass Du ein Jahr zuvor für dieses Jahr angegeben hast, dann kannst Du mit einer Nachzahlung rechnen und mit höheren Beiträgen für das darauffolgende Jahr. Sofern Du nicht schon beim Höchstbetrag liegst (siehe Beitragsbemessungsgrenze ein Absatz zuvor).
Wie kommen die Beiträge in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zustande?
Im Gegensatz zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist es in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung egal, wie hoch dein Einkommen ist. Du verdienst 1.000€ im Monat oder 1.000.000€, Du zahlst den gleichen Beitrag.
Dein monatlicher Beitrag in der privaten Krankenversicherung, und im Zusammenhang damit auch in der privaten Pflegeversicherung, ist abhängig von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und deines Leistungsumfangs.
Eintrittsalter
Ein 30-Jähriger zahlt bei gleichen Voraussetzungen einen geringeren Beitrag, als eine Person, die 40 Jahre alt ist. Jedes Jahr, dass Du abwartest, um in die private Krankenversicherung zu wechseln, erhöht deinen Beitrag.
Gesundheitszustand
Je nach gesundheitlicher Vorerkrankung kann es dazu kommen, dass Du einen Mehrbeitrag zahlen musst. Dieser ist abhängig von deinem Krankenversicherungstarif und die Schwere der Vorerkrankung. Das kann zum Beispiel der Bluthochdruck sein, eine Schilddrüsenüber-/unterfunktion oder Übergewicht. Dieser Mehrbeitrag, auch Risikozuschlag genannt, ist dafür da, um die medizinischen Mehrkosten durch deiner Vorerkrankung zu decken. Somit ist diese mit abgesichert.
Allerdings kann es auch sein, dass in bestimmten Fällen auch ein Leistungsausschluss vereinbart wird, der Dich zwar keinen Mehrbeitrag kostet, aber dazu führt, dass die Krankenversicherung für die Vorerkrankung X nicht leisten wird.
Im schlimmsten Fall wirst Du auf Grund deiner Vorerkrankung sogar abgelehnt. Beispiele können sein: Depressionen in der Vergangenheit oder aktuell oder Erkrankungen am Herzen. Je nach Annahmerichtlinien sogar das im Vergleich harmlose Asthma.
Leistungsumfang
Du kannst zusätzlich zu der Kranken- und Pflegeversicherung Wahltarife abschließen, die den Leistungsumfang erhöhen. Diese Wahltarife können sein:
Das Ein-/Zwei-Bett-Zimmer inkl. Chefarztbehandlung während eines stationären Aufenthalts,
das Krankentagegeld bei längerer Krankheit, Pflegezusatzversicherung, usw.
Der Leistungsumfang ohne die Wahltarife ist schon deutlich stärker, als das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Wahltarife erhöhen diesen Unterschied nochmals enorm.
Gewählte Selbstbeteiligungen für die Krankenversicherung können, je nach Höhe, den monatlichen Beitrag ebenfalls reduzieren oder erhöhen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag und andersrum. Logisch.
Diese drei Komponenten (Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang) bestimmen deinen monatlichen Beitrag in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Bist Du Arbeitnehmer, so übernimmt auch hier dein Arbeitgeber die Hälfte deines monatlichen Beitrages, maximal jedoch den hälftigen Höchstbeitrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre, in Euro: maximaler Zuschuss des Arbeitgebers: 420,86€. Selbständiger/Freiberufler müssen auch hier in vollem Umfang den monatlichen Beitrag selber zahlen.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
In Deutschland ist man entweder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert. Bist Du pflichtversichert, dann hast Du keine Chance in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sobald Du allerdings freiwillig versichert bist, hast Du die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob Du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchtest oder dich privat kranken- und pflegeversicherst.
Wer fällt unter der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung und kann sich private
krankenversichern?
Selbständige und Freiberufler sind mit Beginn dieser beruflichen Tätigkeit freiwillig versichert und können sich ab da an privat versichern. Da meist ein sogenannter Berufsstatuswechsel stattfindet, also vom Arbeitnehmer/Studenten -> Selbständigen/Freiberufler, muss man hier keine Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung beachten. Verpasst Du aber die Frist, dieser sofortigen Kündigung, von 14 Tagen seit Gewerbebeginn, musst Du wiederum die volle Kündigungsfrist beachten. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Heißt kündigst Du im Monat Januar, musst Du den Februar und März abwarten, so dass Du dich zum April privat versichern kannst.
Arbeitnehmer sind bis zu einem regelmäßigen Bruttojahreseinkommen von 62.550€ pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ab diesen 62.550€ und mehr, giltst Du als freiwillig versicherst und kannst dich privat krankenversichern. Hierbei musst Du allerdings die volle Kündigungsfrist von zwei Monaten beachten.
Beamtenanwärter und Beamte, die eine Beihilfe beziehen, haben ebenfalls das Recht die private Krankenversicherung zu nutzen.
Private Krankenversicherung und die Beiträge im Alter
Öfters hören wir, als Vermittler, dass die Interessenten/Kunden Sorgen haben, dass die private Krankenversicherung im Alter teuer bis unbezahlbar wird. Natürlich wird die private Krankenversicherung im Laufe des Vertrages teurer. Ist ja auch logisch, wenn man bedenkt, dass die medizinischen Kosten ebenfalls steigen. Allerdings kann man nicht die unzähligen Krankenversicherungstarife in Deutschland über einen Kamm scheren. Je nachdem, ob der Tarif noch aktiv für Neukunden angeboten oder, ob in diesem Vertrag nur noch Bestandskunden sind, spielt eine Rolle für mögliche Beitragserhöhungen. So kann es sein, dass in den Alttarifen stärkere Beitragserhöhungen zu Tragen kommen, als in den neuen Tarifen, die aktiv zum Verkauf angeboten werden und dementsprechend neue Kunden hinzukommen.
Des Weiteren spielt die wirtschaftliche Situation des Krankenversicherers eine wichtige Rolle. Je nachdem, wie der jeweilige Krankenversicherer wirtschaftet und wie die Kundenstruktur des Versicherers in den Tarifen ist, so unterschiedlich können die Beitragssprünge bei Neuabschluss und die Beitragserhöhungen im Laufe der Laufzeit sein.
Möchtest Du erhöhten Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung entgegenwirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Meistens sparst Du, durch den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung, die Summe X. Diese Summe X oder einen Teil der Summe könntest Du in eine private Altersvorsorge investieren mit dem Zweck, dass Du diese spätere Auszahlung, als Beitragsminderung der Krankenversicherung verwendest.
2. Die Krankenversicherer bieten einen sogenannten Beitragsentlastungstarif an. Hier zahlst Du dein Leben lang einen zusätzlichen monatlichen Beitrag, um den Beitrag der Krankenversicherung ab dem Rentenalter, um eine vereinbarte Summe zu senken. Die Kosten, die Du dafür aufwendest bleiben aber bestehen.
Tipp: Möglichkeiten 1 und 2 vergleichen. So dass Du die Summe der Möglichkeit 2 in eine private Altersvorsorge investierst (Möglichkeit 1) und schaust, ob hier nicht mehr rauskommt, als die vereinbarte Summe der Möglichkeit 2.
3. Im Rentenalter in einen günstigeren Krankenversicherungstarif wechseln. Und/Oder eine höhere Selbstbeteiligung auswählen.
Du hast in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt und erhältst eine gesetzliche Rente? So kannst Du einen Antrag auf den Zuschuss zur Krankenversicherung stellen. Hier ist es so, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit 7,3% deiner gesetzlichen Rente deine private Krankenversicherung bezuschusst. Maximal aber die Hälfte der Krankenversicherungskosten. (Keine Angst, dies kürzt nicht die Leistungen deiner gesetzlichen Rente). Beispiel:
1500€ Rente x 7,3% = 109,50€. Diese 109,50€ übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung von deiner privaten Krankenversicherung.
Nimmt man die Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Durchschnitt aller privaten Krankenversicherung, so ist das Ergebnis, dass die gesetzliche Krankenversicherung stärker angestiegen ist, als der Durchschnitt der privaten Krankenversicherung.


(Quelle: https://schlemann.com/krankenversicherung/vorurteile-fragen-private-krankenversicherung/)
Du merkst schon, dass es einiges zu beachten gibt im Rahmen des Wechsels zur privaten Krankenversicherung und auch im Hinblick auf das Rentenalter. Doch es ist tatsächlich möglich im Alter nur einen günstigen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu haben. Vielleicht sogar günstiger, als dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter wäre, wenn Du richtig beraten wurdest. Du willst wissen wie? Melde dich gerne!
Weiterer Vorteil im Alter ist der, dass keine Krankenversicherungsbeiträge von möglichen Betriebsrenten oder weiteren Einkommensarten abgehen, da es der privaten Krankenversicherung egal ist, wie hoch dein Einkommen ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse. Hier werden bei der Betriebsrente/betrieblichen Altersvorsorge die vollen Beitragssätze herangezogen von dann rund 15-16%, je nach Krankenkasse. Aua.
Fassen wir die Fakten mal zusammen:
1. Du bist deutlich besser abgesichert mit einer privaten Krankenversicherung.
2. Du sparst, meistens, Geld bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung.
3. Du musst nicht nur deine heutige Situation beachten, sondern auch deine zukünftige Situation.
4. Deine Beiträge werden mit dem Alter teurer, also sorge dementsprechend frühzeitig vor. (Teurer nicht gleich Teuer)
5. Die gesetzliche Krankenversicherung hat höhere Beitragssteigerungen, als die privaten Krankenversicherer im Schnitt.
Und noch der wichtigste Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzliche Kasse = Mindestbehandlungen – private Krankenversicherung = Best-Mögliche-Behandlung!
Bei Fragen oder Interesse an einem Vergleichsangebot melde dich gerne und vereinbare hier einen Termin deiner Wahl:
www.allesabgedeckt.com/strategiegespräch
Bis dahin!
Lars