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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in vielen Augen ein Fluch. Ein Fluch, da diese natürlich deutlich merkbar zu Lasten des Portemonnaies ist. Ganz klar. Allerdings ist der „Fluch“ sehr sehr relativ im Verhältnis zum Segen. Denn was ist denn, wenn Du wirklich berufsunfähig wirst? Welches Einkommen hast Du dann? Oder welche Perspektiven hast Du in diesem Fall?

Wie Warren Buffet einst sagte:

„Der Preis ist, was du zahlst. Der Wert ist der, was du bekommst“

Auch im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt:

Umso früher Du damit anfängst, desto günstiger ist der Beitrag.

Nach der Krankenversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung definitiv die wichtigste Versicherung.

Deswegen, und auch, wie du sicherlich bei den weiteren Punkten in diesem Artikel merken wirst, ist es ein komplexes Thema, wozu Du auf jeden Fall einen Fachmann zur Beratung hinzuziehen solltest, als einfach im Internet etwas abzuschließen.

Wie hoch sollte deine abgesicherte Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Die Höhe der Rente sollte mindestens so hoch sein, wie deine Kosten und dein Lebensstandard hoch sind. Selbst im Falle der Berufsunfähigkeit möchtest Du ja dennoch, zumindest finanziell, auf nichts verzichten wollen. Am Liebsten wird natürlich das eigene Nettoeinkommen abgesichert.

Viele vergessen bei diesem Thema, dass weiterhin Steuern und die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden müssen. Des Weiteren zahlst Du nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein, so dass Du diese Beiträge entweder freiwillig weiterführst und/oder privat vorsorgen solltest!

Du merkst schon, dass Du allein bei Wahl der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, einiges zu beachten hast.

Sollte ich eine „Beitragsdynamik“ mit einschließen?

Ja definitiv, denn viele vergessen den negativen Effekt der jährlichen Inflation in Höhe von 2% jährlich. Das heißt, dass deine, als Beispiel, heute 2000€ abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente in 10 Jahren nur noch 1634€ wert ist. Somit hast Du einen Verlust von 374€ monatlich deiner Kaufkraft.

Im besten Fall wählst Du die Beitragsdynamik so, dass Du die Inflation ausgleichen kannst. Sprich 2%. Im besten Fall wählst Du aber eine Dynamik in Höhe von. 3% oder höher, so dass Du die Inflation noch übertreffen kannst.

Diese Dynamik von z.B. 3% bewirkt dann, dass sich deine abgesicherte Rente im Jahr, um 3% Prozent erhöht. Im Verhältnis dazu natürlich auch der Beitrag. Jedes Jahr wirst Du auf die Erhöhung in Form eines Schreibens von der jeweiligen Versicherung hingewiesen. Du kannst der Dynamik allerdings auch widersprechen. Das sogar zwei Jahre hintereinander. Nur im dritten Jahr ist es so, dass Du diese einmal zulassen musst, sonst verlierst Du die Dynamik komplett. Um dann eine neue abzuschließen, sind erneute Gesundheitsfragen erforderlich.

In welcher Form sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Viele Kunden fragen, ob es nicht besser ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge gekoppelt wird. Hiervon kann ich nur abraten. Somit kürzt Du die Leistung deiner Altersvorsorge oder deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, als wenn Du diese separat laufen hast. Darüber hinaus ist es so, wenn Du deinen Vertrag kündigst oder beitragsfrei stellst, trifft diese Entscheidung sowohl die Altersvorsorge, als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Nicht zu vergessen ist der Aspekt, dass eine Versicherung, die eine gute Altersvorsorge anbietet, nicht zwangsläufig eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet.

Ich kann Dir allgemein nur empfehlen, dass Du einen Sparvertrag, wie eine Altersvorsorge bzw. eine Lebensversicherung, von einer Risikoversicherung, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Todesfallversicherung, getrennt hältst.

Davon abgesehen, gibt es weitere Nachteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt im Rahmen einer Rürüp-Rente oder separat in Form einer betrieblichen Altersvorsorge abzusichern:

Gekoppelt an einer Rürüp-Rente:

Die Rürüp-Rente kannst Du nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen. Wirst Du wirklich berufsunfähig, so musst Du deine komplette abgesicherte Rente zu 100% mit deinem Steuersatz versteuern, ab dem Jahr 2040. Bis 2040 abhängig vom Jahr. Heißt bei 2000€ Rente aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung & einem angenommenen Steuersatz von 25%:

2000€ – 25% = nur noch 1500€ Rente aus deiner Berufsunfähigkeit. Tut schon weh.

Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge:

Natürlich hört sich das gut an, dass man den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus seinem Bruttogehalt bezahlt und dadurch Netto effektiv vielleicht nur 50% des Beitrags im Portemonnaie merkt. Das klingt doch schon zu schön, um wahr zu sein. Wirst Du berufsunfähig hast Du einmal den steuerlichen Aspekt, wie in der Rürüp-Rente beschrieben. Und dazu kommen noch die Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im vollen Beitragssatz! Hier ist nichts mit 50% Arbeitgeber – 50% Arbeitnehmer.

Heißt 2000€ – 14,6% Krankenversicherung + 1% Zusatzbeitrag + 2,55% Pflegeversicherung = 1637€. 1637€ – Steuerbelastung (siehe oben, wie bei der Rürüp-Rente) = 1137€ Rest Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge, egal, ob diese in Form der reinen Altersvorsorge oder im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, haben die Personen, die privat krankenversichert sind den Vorteil, dass hier dann keine Abgaben an die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung anfallen. Auch keine weiteren Kosten an die private Krankenversicherung fallen an, da es denen egal ist, welches Einkommen Du in welcher Höhe beziehst.

Lösung:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung in einem separaten eigenständigen Vertrag abschließen. Hier musst Du nur einen geringen Anteil besteuern. Und zwar nur den Ertragsanteil. Hier kommt es dann nur darauf an, wann Du berufsunfähig sein wirst:

· Berufsunfähig mit 35, maximale BU-Rente bis 67: 32% Ertragsanteilbesteuerung

· Berufsunfähig mit 45, maximale BU-Rente bis 67: 23% Ertragsanteilbesteuerung

· Berufsunfähig mit 55, maximale BU-Rente bis 67: 14% Ertragsanteilbesteuerung

· Berufsunfähig mit 60, maximale BU-Rente bis 67: 8% Ertragsanteilbesteuerung

Heißt folgendes in Zahlen:

2000€ abgesicherte Rente mit 45 Jahren. Dein persönlicher Steuersatz 25%. Ertragsanteilbesteuerung 23%.

2000€ x 23% Ertragsanteil = 460€
460€ x 12 Monate = 5520€
Jährlicher Steuerfreibetrag in 2022: 9.984€

ALSO:
5520€ < 9984€ = 0% Steuern.

Dementsprechend wird die BU Rente, rein steuerlich, zu 100% Netto ausbezahlt. Nur bei der Krankenversicherung wird es kniffliger.

Genau Analyse und Beratung in dem Termin.

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