Was ist das Altersvorsorgedepot? 🏛️
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot (AVD) die Riester-Rente ab. Erstmals kannst du
staatlich gefördert direkt in ETFs und Fonds investieren – ohne Beitragsgarantie, ohne teuren
Versicherungsmantel.
💰
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr
50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, dann 25 % bis 1.800 €
👶
Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind
1 € Zulage pro 1 € Eigenbeitrag, maximal 300 € pro Kind und Jahr
📈
Bis zu 100 % Aktienquote möglich
Keine Garantiepflicht – volle Renditechancen am Kapitalmarkt
🔒
Steuerstundung in der Ansparphase
Keine Vorabpauschale, keine Steuer auf Umschichtungen
🧑💼
Erstmals auch für Selbstständige
Förderberechtigt: Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige mit Steuerpflicht
💸
Max. 1 % Kosten beim Standardprodukt
Gesetzlicher Kostendeckel für das Standarddepot
Ergebnis
Förderrechnung (jährlich)
Eigenbeitrag p.a.—
Grundzulage Stufe 1 — 50 % auf ≤ 360 €—
Grundzulage Stufe 2 — 25 % auf 361–1.800 €—
Kinderzulage—
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig)+ 200 €
Mehrvorteil Günstigerprüfung—
Gesamtförderung p.a.—
Zusammensetzung des Endkapitals
Ergebnisvergleich
Altersvorsorgedepot 2027
—
Mit Zulagen & Steuerstundung
Normales ETF-Depot
—
Gleiche Rate & Rendite, ohne Zulagen
✅
—
Vorteil durch das Altersvorsorgedepot
ℹ️ Hinweis zum Vergleich: Das normale ETF-Depot wird hier vereinfacht berechnet – gleiche
Sparrate, gleiche Rendite und gleiche Kosten, aber ohne staatliche Zulagen. Vorabpauschale und
Abgeltungssteuer werden bewusst nicht berücksichtigt. In der Praxis würde das normale Depot durch laufende
Steuern geringer ausfallen – der tatsächliche Vorteil des AVD ist also noch größer.
Steuerliche Behandlung
Geförderter Anteil (≤ 1.800 €/Jahr + Zulagen)Einkommensteuer
Ungeförderter Anteil (> 1.800 €/Jahr)Halbeinkünfteverfahren
Vorabpauschale in der AnsparphaseKeine ✅
Umschichtungen im DepotSteuerfrei ✅
Max. 2 Verträge pro Person möglichje 6.840 €/Jahr
Auszahlung & Besteuerung ab 65
Endkapital zu Rentenbeginn
Gesamtkapital (brutto)
—
30 % Einmalentnahme (brutto)
—
Verbleibendes Kapital nach Einmalentnahme (brutto)
—
Option A — Auszahlplan bis 85 (Schätzung)
Mit 30 % Einmalentnahme zu Beginn
Monatliche Auszahlung (brutto)
—
Davon geförderter Anteil (Einkommensteuer)
—
Davon ungeförderter Anteil (Halbeinkünfteverfahren)
—
Ohne Einmalentnahme – volles Kapital
Monatliche Auszahlung (brutto)
—
Davon geförderter Anteil (Einkommensteuer)
—
Davon ungeförderter Anteil (Halbeinkünfteverfahren)
—
Rentenfaktor für Option B
Das
Kapital wird in eine monatliche Rente bis zum Lebensende umgewandelt. Rentenfaktor beispielhaft:
20–30 € pro 10.000 € Kapital je nach Anbieter und Alter.
Option B — Lebenslange Leibrente (Schätzung)
Mit 30 % Einmalentnahme zu Beginn
Monatliche Rente (brutto)
—
Geförderter Anteil (Einkommensteuer)
—
Ungeförd. Anteil (Ertragsanteil §22 EStG, z.B. 18 % bei 65)
—
Ohne Einmalentnahme – volles Kapital
Monatliche Rente (brutto)
—
Geförderter Anteil (Einkommensteuer)
—
Ungeförd. Anteil (Ertragsanteil §22 EStG, z.B. 18 % bei 65)
—
So funktioniert die Auszahlung
📅
Auszahlungsstart: regulär zwischen 65 und 70 Jahren
Wer bereits vor 65 eine gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension bezieht, kann die Auszahlungsphase früher beginnen – der genaue frühestmögliche Zeitpunkt richtet sich nach dem individuellen Rentenbeginn
💵
Option A: Auszahlplan + optionale Einmalentnahme
Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn einmalig entnommen werden. Der Rest wird als monatlicher Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
♾️
Option B: Lebenslange Leibrente
Das Kapital wird in eine monatliche Rente bis zum Lebensende umgewandelt. Rentenfaktor beispielhaft: 20–30 € pro 10.000 € Kapital je nach Anbieter und Alter.
🏛️
Geförderter Anteil (Auszahlplan & Leibrente): volle Einkommensteuer
Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr + Zulagen + darauf erzielte Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter besteuert
📉
Ungeförderter Anteil im Auszahlplan: Halbeinkünfteverfahren
Nur 50 % der Erträge aus Beiträgen über 1.800 €/Jahr sind steuerpflichtig (bei mind. 12 Jahren Laufzeit und 5 Jahren Einzahlung)
📊
Ungeförderter Anteil bei lebenslanger Leibrente: Ertragsanteilbesteuerung
Bei Rentenzahlungen gilt der Ertragsanteil nach §22 EStG – z.B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Nur dieser Anteil der Rente ist steuerpflichtig.
✅
Steuervorteil im Alter
Der persönliche Einkommensteuersatz im Rentenalter liegt meist deutlich unter dem in der Erwerbsphase – die nachgelagerte Besteuerung ist daher in der Regel vorteilhaft
Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Information und mathematischen Veranschaulichung.
Alle Berechnungen, Schätzungen und Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des
Altersvorsorgereformgesetzes (beschlossen 27.03.2026, Bundesrat-Zustimmung ausstehend). Es wird keine
Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Ergebnisse übernommen.
Die Berechnungen basieren auf vereinfachenden Annahmen und stellen keine individuelle Finanz-, Steuer-
oder Anlageberatung dar. Insbesondere gilt:
- Die tatsächliche Wertentwicklung von Kapitalanlagen ist ungewiss. Vergangene Renditen sind kein
verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Der Wert einer Anlage kann steigen oder fallen.
- Die dargestellten Auszahlungsbeträge (Auszahlplan und Leibrente) sind Schätzwerte. Tatsächliche
Auszahlungen hängen u. a. von Kapitalmarktentwicklung, Anbieterkonditionen, Rentenfaktor,
Sterbewahrscheinlichkeiten und dem individuellen Vertrag ab.
- Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen und kann
von den dargestellten Näherungen abweichen. Die Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung durch
einen zugelassenen Steuerberater.
- Die Förderberechnung (Grundzulage, Kinderzulage, Günstigerprüfung) ist eine vereinfachte Näherung.
Maßgeblich ist stets die individuelle Veranlagung durch das Finanzamt bzw. die Zentrale
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
- Die Leibrenten-Berechnung verwendet einen beispielhaften Rentenfaktor (20–30 € pro 10.000 €
Kapital). Der tatsächliche Rentenfaktor wird vom jeweiligen Anbieter zum Zeitpunkt der Verrentung
festgelegt und kann erheblich abweichen.
- Bis zur endgültigen Zustimmung des Bundesrates und der Umsetzung durch die Anbieter können sich
Details der gesetzlichen Regelungen noch ändern.
Dieser Rechner stellt keine Empfehlung zum Abschluss eines bestimmten Finanzprodukts dar und ersetzt
nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Finanzanlagenvermittler, Anlageberater oder
Steuerberater. Für eine auf die persönliche Situation zugeschnittene Beratung wird ausdrücklich die
Inanspruchnahme qualifizierter Fachberatung empfohlen.